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Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen beinhalten wichtige Informationen zu Buchung und Durchführung der Aktivitäten auf dem Hochseilparcours durch die angemeldeten Teilnehmer. Der Anmeldende erklärt sich bereit sicherzustellen, dass diese Bedingungen allen angemeldeten Personen bekannt gemacht und von allen akzeptiert werden. 1.2. Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur, wenn diese schriftlich von TreeTrek bestätigt werden. 1.3. TreeTrek behält sich das Recht vor, Aufbau und Umfang der Aktivitäten aus Sicherheits- oder anderen Gründen zu ändern. 2. Leistungen Der Umfang der vertraglichen Leistungen entspricht der allgemeinen Leistungsbeschreibung – z. B. in Prospekten und Angebotsbeschreibungen – sowie den Angaben der Buchungsbestätigung. Änderungen der vertraglichen Leistung bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung. Die im aktuellen Prospekt enthaltenen Angaben sind für TreeTrek bindend. TreeTrek behält sich jedoch vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung der allgemeinen Leistungsbeschreibung zu erklären, über die potentielle Teilnehmer vor Buchung informiert werden. 3. Durchführbarkeit 3.1. Die Aktivitäten sind bei nahezu jedem Wetter durchführbar. Ausnahmen stellen Sturm, Gewitter oder extreme Winterverhältnisse dar. 3.2. TreeTrek entscheidet über Wetterumstände, die die Durchführung der Aktivitäten nicht zulassen und informiert die Teilnehmer so schnell wie möglich, wenn zu erwarten ist, dass der hinderliche Wetterumstand am vereinbarten Klettertermin andauert. 3.3. Sollte die Durchführung oder Fortsetzung der Aktivitäten aufgrund von Umständen, die sich der Einflussnahme durch TreeTrek entziehen, nicht möglich sein, ist TreeTrek nicht zur Erstattung des Eintrittspreises verpflichtet. In diesem Fall kann TreeTrek einen Alternativtermin vorschlagen. 3.4. TreeTrek wird sich dafür einsetzen, dass die Teilnehmer zur gebuchten Startzeit mit der Durchführung der Aktivitäten beginnen. Es liegt in der Verantwortung jedes Teilnehmers, ausreichend vor der gebuchten Startzeit einzutreffen. Bei verspäteter Ankunft kann TreeTrek nicht garantieren, dass die Aktivitäten zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt werden können. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises oder sonstige Entschädigung. 3.5. Es besteht kein Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises oder sonstige Entschädigung, wenn ein Teilnehmer beschließt, die Aktivitäten nicht oder nur teilweise durchzuführen. Eine Ausnahme stellt die Kulanzregelung von TreeTrek dar: Stellt ein Teilnehmer nach Durchführung der Sicherheitseinweisung spätestens auf oder direkt nach Abschnitt 1 fest, dass er den Anforderungen der Aktivitäten nicht gewachsen ist und gibt dem TreeTrek-Personal die überlassene Kletterausrüstung unmittelbar zurück, entschädigt TreeTrek den Teilnehmer durch Erstattung des Eintrittspreises oder in Form eines Gutscheines mit gleichem Wert. 4. Sicherheit 4.1. Die Aktivitäten beinhalten die Durchführung eines fordernden Hochseilparcours. Die Teilnahme kann mit Risiken verbunden sein und zu Unfällen führen. Alle Teilnehmer nehmen vor Durchführung der Aktivitäten an einer intensiven Sicherheitseinweisung durch TreeTrek-Personal teil und dürfen den Parcours nur fortsetzen, wenn sie dem TreeTrek-Personal demonstrieren, dass sie dazu in der Lage sind. 4.2. TreeTrek behält sich das Recht vor, Personen von den Aktivitäten auszuschließen, wenn diese sich nicht verantwortungsbewusst oder gemäß den Sicherheitsregeln verhalten, sich selbst oder andere in Gefahr bringen oder Alkohol bzw. Drogen zu sich genommen haben. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises oder sonstige Entschädigung. 4.3. Teilnehmer müssen mindestens 10 Jahre alt und 1,40 m groß sein. Das akzeptierte Höchstgewicht eines Teilnehmers liegt bei 120 kg. Wer diese Anforderungen nicht erfüllt, darf TreeTrek nicht durchführen. Der Anmeldende erklärt sich bereit sicherzustellen, dass alle angemeldeten Personen diese Anforderungen erfüllen. 4.4. Nach der Sicherheitseinweisung führen die Teilnehmer die Aktivitäten ohne direkte Aufsicht durch TreeTrek-Personal durch. Jugendliche und Kinder dürfen den Parcours nur in Begleitung von mitkletternden Erwachsenen durchführen. Ein mitkletternder Erwachsener darf maximal drei Unter-18-Jährige begleiten und die Verantwortung für deren Sicherheit auf dem Parcours übernehmen. 4.5. Die Aktivitäten sind körperlich fordernd und setzen ein gewisses Maß an Kraft und Ausdauer voraus. Wenn Teilnehmer nicht sicher sind, ob sie den Anforderungen gewachsen sind, empfiehlt TreeTrek, den Parcours vor Buchung vom Boden aus in Augenschein zu nehmen. 4.6. Wenn Teilnehmer gesundheitliche Probleme haben, sollten diese vor Buchung ihren Arzt konsultieren. Es ist erforderlich, dass jeder Teilnehmer bestätigt, nicht unter Krankheiten zu leiden, die bei Durchführung der Aktivitäten eine Begebenheit begünstigen, bei der er selbst oder andere zu Schaden kommen können. Schwangeren rät TreeTrek von der Durchführung der Aktivitäten ab. 4.7. Alle erwachsenen Teilnehmer müssen vor Durchführung der Aktivitäten für sich und ggf. für minderjährige Personen, deren Begleitung und Aufsicht sie übernehmen, eine Haftungsausschlusserklärung ausfüllen und unterzeichnen. 4.8. Alle Teilnehmer müssen während der Aktivitäten einen Kletterhüftgurt tragen, der von TreeTrek zur Verfügung gestellt und von TreeTrek-Personal angelegt wird. In Abhängigkeit von der Körperstatur eines Teilnehmers obliegt es TreeTrek, im Bedarfsfall aus Sicherheitsgründen einen Vollgurt anzulegen. Klettergurte dürfen nicht selbständig von Teilnehmern an- oder abgelegt werden. 4.9. Das Rauchen ist verboten, während Teilnehmer einen Klettergurt tragen. Asche und Glut, die in Berührung mit dem Klettergurt kommen, können Schäden hervorrufen, die die Sicherheit der Ausrüstung beeinträchtigen und lebensgefährlich sein können. TreeTrek ist berechtigt, bei Verstoß gegen dieses Verbot eine Gebühr in Höhe von 20,00 EUR zu erheben, da betroffene Klettergurte einer besonderen Prüfung unterzogen werden müssen. 5. Kleidung 5.1. Alle Teilnehmer müssen angemessen gekleidet sein. TreeTrek behält sich das Recht vor, Personen von den Aktivitäten auszuschließen, wenn diese nicht angemessen gekleidet sind. 5.2. Es liegt in der Verantwortung jedes Teilnehmers mit angemessener Kleidung zu den Aktivitäten zu erscheinen. Die Kleidung sollte unempfindlich sein. Sie kann bei Durchführung der Aktivitäten schmutzig und ggf. beschädigt werden. 5.3. Die Teilnehmer müssen folgendes beachten: • Es müssen feste, geschlossene Schuhe getragen werden. Offene Schuhe (z. B. Trekking-Sandalen) sind nicht erlaubt. • Die Taille muss von Kleidung bedeckt sein. Bauchfreie Tops oder Hüfthosen sind nicht erlaubt. • Schmuckstücke müssen abgelegt oder sicher unter der Kleidung getragen werden. • Langes Haar muss zum Zopf gebunden werden. • Bauchnabelpiercings müssen herausgenommen werden oder überklebt sein. 5.4. TreeTrek übernimmt keine Verantwortung für Beschädigung oder Verlust von Kleidung, die aus der Durchführung der Aktivitäten resultieren. 6. Buchung/Buchungsbestätigung 6.1. TreeTrek kann persönlich, telefonisch oder schriftlich gebucht werden. Mit Anmeldung auf Grundlage der allgemeinen Leistungsbeschreibung bietet der Anmeldende TreeTrek den Abschluss des Vertrages verbindlich an. 6.2. Der Vertrag kommt durch Annahme in Form einer Buchungsbestätigung und/oder Rechnung von TreeTrek zustande. Die Anmeldung erfolgt durch den Anmeldenden auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmeldende wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht. 6.3. Auf eventuelle Fehler in der Buchungsbestätigung muss der Anmeldende TreeTrek so schnell wie möglich aufmerksam machen. 6.4. Für eventuelle fehlerhafte Angaben in der Buchungsbestätigung oder in anderen Dokumenten haftet TreeTrek nicht. Es obliegt dem Anmeldenden zu prüfen, dass alle Angaben wunschgemäß bestätigt werden. 7. Zahlung 7.1. Bei Buchungen für bis zu 9 Personen ist die Zahlung spätestens am vereinbarten Klettertermin vor Durchführung der Aktivitäten fällig. 7.2. Bei Buchungen ab 10 Personen wird mit Buchungsbestätigung eine Rechnung erstellt. Eine Anzahlung in Höhe von 50% der Gesamtsumme der Buchung ist sofort fällig. Die Restzahlung muss spätestens am vereinbarten Klettertermin ohne nochmalige Zahlungsaufforderung geleistet sein. 8. Stornierungen 8.1. Bei Stornierung einer Buchung vor dem bestätigten Klettertermin fallen folgende Kosten an: • bis 7 Tage vor vereinbartem Klettertermin: keine Kosten • 6 bis 1 Tag(e) vor vereinbartem Klettertermin: 50 % der Gesamtsumme • bei Nichterscheinen am vereinbarten Klettertermin: 100% der Gesamtsumme 8.2. Die Stornierung einer Buchung muss schriftlich erfolgen. Maßgebend für die Rechtzeitigkeit ist der Zugang der Mitteilung. 8.3. TreeTrek behält sich das Recht vor, Stornierungen von Buchungen jederzeit vorzunehmen. In diesem Fall bemüht sich TreeTrek, den Teilnehmern diese Information so schnell wie möglich zugehen zu lassen und erstattet für betroffene Buchungen bereits geleistete Eintrittspreise zurück. 9. Haftung 9.1. Wenn nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, übernimmt TreeTrek keine Verantwortung für Verlust von oder Schäden an Eigentum oder Personen, die aus der Durchführung der Aktivitäten resultieren. 9.2. TreeTrek stellt Parkmöglichkeiten zur Verfügung. Das Abstellen von Fahrzeugen erfolgt auf eigenes Risiko des Fahrzeugführers. 9.3. Wenn nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, beschränkt sich jegliche Entschädigung durch TreeTrek auf die Erstattung der für betroffene Buchungen geleisteten Eintrittspreise. 9.4. TreeTrek haftet für Personenschäden, die aus der Durchführung der Aktivitäten resultieren, wenn diese auf Fährlässigkeit von TreeTrek oder TreeTrek-Personal zurückzuführen sind. 10. Anwendbares Recht Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Constanze, Victoria & Reinhard aus Potsdam schrieben am 29.03.08:
Super! Beim zweiten Mal waren die Knie viel weniger weich! Kommentare aus dem echten Gästebuch
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